Die Voraussetzungen für den Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt

Voraussetzungen für den Existenzgründerzuschuss

Eine der besten Förderungen für deinen Eintritt in die Selbständigkeit ist der Existenzgründerzuschuss.

Dieser Zuschuss ist steuerfrei und Du musst ihn nicht zurückzahlen! Das ist vor allem dann von Vorteil, wenn Du sowieso nur ein geringes Startkapital hast und möglichst schnell in deine Selbständigkeit eintreten willst.

Um den Gründungszuschuss zu erhalten gibt es einige Voraussetzungen. Egal ob du momentan Arbeitslos oder Angestellter bist, kannst du den Antrag auf Existenzförderung stellen.

Die Voraussetzungen für den Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt

Wer darf die Förderung beantragen?

Jeder der Arbeitslosengeld 1 (ALG I) bezieht, darf die Förderung beantragen. Du musst lediglich noch einen Restanspruch von 150 Tagen darauf haben.

Sobald du diesen nicht mehr hast oder ALG II (Hartz 4) beziehst, kannst du leider keinen Antrag mehr stellen.

Das heißt, um die Existenzförderung zu erhalten, musst du als Angestellter mindestens einen Tag arbeitslos gewesen sein. Als Arbeitsloser musst du noch den Restanspruch haben, um den Antrag zu stellen.

Zu beachten gilt: selbst wenn du den Antrag stellst, musst du noch Bewerbungen schreiben. Arbeitsvermittlung in der Arbeitslosigkeit geht vor.

Als Angestellter kannst du dich demnach einen Tag arbeitslos melden. Am nächsten Tag bist du dann als Selbständig gemeldet.

Als Arbeitsloser musst du den Antrag stellen und am besten schon einen fixen Termin für den Start in die Selbständigkeit wählen.

In beiden Fällen, wirst du nicht um die nötigen Bewerbungen rumkommen.

Tipp: Willst du wissen, wie Du den Antrag stellst und eine Ausfüllhilfe erhalten? Sieh dir hier das E-Book dazu an.

Die Voraussetzungen des Existenzgründerzuschusses im Detail

Gefördert werden alle selbständigen und hauptberuflichen Tätigkeiten. Aber nur dann, wenn die festen Voraussetzungen erfüllt werden.

Du musst die fachlichen und persönlichen Eignungen für diese Tätigkeit nachweisen. Ebenso wie die materiellen Voraussetzungen.

Konkret heißt das: Du musst eine Ausbildung, ein Studium oder eine andere nachweisbare Qualifikation vorweisen. Und du solltest über das nötige Equipment/ Handwerkszeug verfügen.

Wichtig sind demnach auch noch folgende Punkte:

  • Deine Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeführt werden. Dem Gesetz nach sind das mehr als 15 Stunden wöchentlich
  • Der zu erwartende Gewinn muss deine Existenz sichern
  • Fachliche Eignung, die eigene Persönlichkeit muss überzeugen und dein Engagement und deine Initiative!

Daher ist es wichtig, dass du schon beim ersten Termin selbsticher (aber nicht überheblich!) und zuversichtlich auftrittst und dein Wissen, Können und Engagement klar kommunizierst.

Im Antrag selbst, ist der aussagekräftige Businessplan, die Finanzplanung und die Rentabilitätsvorschau extrem wichtig.

Diese Unterlagen, Vorlagen und die dazugehörigen Checklisten, sowie Tipps und Fehler, die Du vermeiden solltest, findest du in meinem E-Book!

Sieh es dir hier an: E-Book „Die 5-Schritte zum Existenzgründerzuschuss“

4 Gedanken zu „Die Voraussetzungen für den Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt“

    1. Hi Melia,

      danke für deinen Kommentar. Ja, ich versuche hier informativen Inhalt einzustellen und meine eigenen Erfahrungen wiederzugeben.

      Danke,
      Basti

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